1. Anmeldung
Für alle
Veranstaltungen ist eine Anmeldung erforderlich. Sie können die Anmeldung persönlich,
schriftlich, per Fax, per Internet oder telefonisch vornehmen. Durch ihre Anmeldung
erkennen die Teilnehmer/innen die Geschäftsbedingungen der Volkshochschule
Leipzig an.
Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur
Entrichtung des Entgeltes.
Für Teilnehmer/innen unter 18 Jahren ist bei der Anmeldung die Unterschrift eines Sorgeberechtigten (gesetzlichen Vertreters) erforderlich.
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs
berücksichtigt. Anmeldungen per Fax und per E-Mail werden nur verbindlich
bearbeitet bei Angabe bzw. Verwendung der eigenen Adresse.
Die Anmeldung
wird vor Kursbeginn grundsätzlich nicht bestätigt. Die Teilnehmer/innen gehen
ohne weitere Nachricht zum ersten Veranstaltungstermin. Es erfolgt nur dann
eine Benachrichtigung, wenn der Kurs ausfallen sollte, bereits belegt ist oder
Termin- bzw. Ortsänderungen notwendig sind.
Firmenanmeldungen sind nur schriftlich möglich mit Erklärung
der Kostenübernahme.
2. Bezahlung der Entgelte
Es bestehen folgende Möglichkeiten zur Bezahlung der
Entgelte:
· Erteilung einer Einzugsermächtigung an die Volkshochschule
auf der Anmeldekarte bzw. auf dem Fax- und E-Mail-Vordruck. Das Kursentgelt
wird nach Kursbeginn eingezogen.
· Bar oder mit EC-Karte im Anmeldebüro, Löhrstraße 3 – 7 ist
möglich bis Kursbeginn.
· Die telefonische Anmeldung ist nur bei Erteilung der
Einzugsermächtigung per Telefon möglich. Das Kursentgelt wird nach Kursbeginn
eingezogen.
· Firmen und Institutionen zahlen per Rechnung, die sie nach
Kursbeginn erhalten, mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum.
3. Ermäßigung und Ratenzahlung
Inhaber
des Leipzig-Passes erhalten eine Ermäßigung von 50 %, Vorschulkindern,
Schüler/innen, Auszubildenden, Au Pairs, Teilnehmer am Freiwilligen sozialen,
ökologischen oder europäischen Jahr, Direktstudenten/innen (bei Vorlage der
Studienbescheinigung) und Schwerbehinderten (Ausweis nach § 4 Abs. 5
Schwerbehindertengesetz mit einem Grad der Behinderung ab 50 %) gewährt die
Volkshochschule eine Ermäßigung von 30 % auf das Kursentgelt ohne den Anteil
für die zu einigen Kursen ausgegebenen Lehrmaterialien. Es kommt nur eine
Ermäßigungsart zur Anwendung.
Der
Ermäßigungsanspruch muss bei der Anmeldung unter gleichzeitigem Nachweis der
Berechtigung geltend gemacht werden. Die spätere Geltendmachung bzw. Vorlage
der Nachweise kann nicht
berücksichtigt werden. Die Belege zur Berechtigung der Ermäßigung können in den
Anmeldebüros der Volkshochschule vorgelegt oder als Fotokopie (keine Originale)
mit der Anmeldung an die Volkshochschule per Post gesandt werden. Ohne Nachweis
zur Berechtigung einer Ermäßigung wird das volle Entgelt berechnet.
Teilzahler,
denen aufgrund einer besonderen Vereinbarung ein reduziertes
Teilnahmeentgelt gewährt wird, bezahlen bar.
Es wird keine Ermäßigung
gewährt für Studienreisen, Kurse mit Kooperationspartnern, bei
Einzelveranstaltungen bis 3 EUR, bei Prüfungen und berufsbegleitenden Kursen
mit Abschlussmöglichkeit, auf den Entgeltanteil für kursbegleitendes
Lehrmaterial. Für bereits ermäßigte Kurse (im Programm besonders
gekennzeichnet, wie Ferienkurse und besondere Zielgruppenkurse) wird keine
weitere Ermäßigung gewährt.
Bei mehrsemestrigen
Kursen sind auf Antrag Ratenzahlungen möglich.
4. Rücktritt, Erstattung, zusätzliche Kosten
a) Bereits gezahltes Entgelt wird erstattet, wenn eine
Veranstaltung nicht zustande kommt (z. B. wegen zu geringer Beteiligung).
Weitergehende Ansprüche an die Volkshochschule sind ausgeschlossen.
b) Bis 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist ein Rücktritt ohne
Kosten möglich. Innerhalb von 7 Tagen vor Veranstaltungsbeginn sind 50 % des
Kursentgeltes als Stornokosten zu zahlen. Bei Rücktritt ab Tag des Kursbeginns
ist das volle Entgelt zu zahlen.
Rücktritte gemäß den oben genannten Bedingungen sind in jedem Falle schriftlich
gegenüber der Hauptgeschäftsstelle der Volkshochschule zu erklären. Ein
Fernbleiben von der Veranstaltung oder eine mündliche Benachrichtigung gelten
nicht als Rücktritt. Für die Bemessung der Fristen ist das Datum des Eingangs
bei der Volkshochschule maßgeblich.
c) Für mehrsemestrige Kurse gilt: Bei Rücktritt innerhalb von einem Monat vor Veranstaltungsbeginn
werden Stornokosten in Höhe einer Monatsrate erhoben. Der Rücktritt von einem
laufenden mehrsemestrigen Kurs ist nur mit Wirkung zum Semesterende möglich.
d) Bei anderen Veranstaltungen (Reisen, Wochenendseminare mit
Übernachtung, Tagesfahrten, Prüfungen und Angebote in Zusammenarbeit mit
Partnern) gelten unterschiedliche Fristen und Stornokosten, über die bei der
Anmeldung gesondert informiert wird.
Bei Tagesfahrten ist ein regulärer Rücktritt nur bis zum Anmeldeschluss, der in
der Kursankündigung angegeben ist, möglich.
Bei verspätetem Rücktritt bzw. Nichtteilnahme sind die Fahrtkosten sowie in
Einzelfällen vereinbarte Zusatzkosten gleichwohl in voller Höhe zu entrichten.
Das Kursentgelt wird in begründeten Fällen dann nicht erhoben, wenn der/die
Teilnehmer/in unter Darlegung der Gründe der Volkshochschule schriftlich bis 14
Tage vor Kursbeginn (Eingang bei der Volkshochschule) seinen/ihren Rücktritt
erklärt. Bei Rücktritt in begründeten Fällen innerhalb der 14 Tage vor
Kursbeginn werden 50 % des Kursentgeltes als Stornokosten erhoben.
e)
Für 4 b) und d) gilt: Es ist möglich, eine von
dem/der zurücktretenden Teilnehmer/in geworbene Ersatzperson zu stellen. Mit
deren verbindlicher Anmeldung in der Volkshochschule entfallen die Stornokosten
für den Zurücktretenden.
f)
In begründeten Einzelfällen kann der
Leiter der Volkshochschule auf Antrag von der Zahlung von Entgelten ganz oder
teilweise absehen.
g)
In einigen
Veranstaltungen ist die Erstattung der Kosten für Ausgabematerialien
erforderlich. Gegebenenfalls ergehen Hinweise dazu durch den/die Kursleiter/in.
h)
Teilnahmebescheinigungen für Kurse, in denen diese nicht Bestandteil
des Kursentgeltes ist, können auf Wunsch gegen ein Entgelt von 3 € ausgestellt
werden.
5. Teilnahme nach Veranstaltungsbeginn
Nach Absprache ist
ein verspäteter Einstieg in eine Veranstaltung möglich. Ist dabei bereits die Hälfte
der vorgesehenen Unterrichtsstunden erteilt, so ermäßigt sich das
Teilnehmerentgelt um 50 %.
6. Teilnehmerzahl und -voraussetzungen
Voraussetzung für die Durchführung einer Veranstaltung ist eine Mindestteilnehmerzahl. Diese kann unter Berücksichtigung inhaltlicher und organisatorischer Gesichtspunkte unterschritten werden, wenn ein entsprechender Entgeltaufschlag gezahlt wird oder wenn in geeigneten Fällen die Veranstaltungsdauer bei gleichbleibendem Entgelt verkürzt wird. Spätestens am Tag der Veranstaltungseröffnung stimmt der/die Kursleiter/in bzw. ein/e Mitarbeiter/in der Volkshochschule das Verfahren über Zuzahlung oder Veranstaltungsverkürzung mit den Teilnehmer/innen ab. Eine rechtliche Verpflichtung hierzu besteht nicht.
Die Volkshochschule behält sich vor, im
Interesse des Lernerfolgs die Höchstzahl der Teilnehmer/innen an
Veranstaltungen festzulegen. Die Teilnahme an Veranstaltungen kann von
bestimmten Vorkenntnissen oder Voraussetzungen abhängig gemacht werden.
7. Abweichungen von ausgeschriebenen Veranstaltungsdaten
Ausgefallene Unterrichtsstunden werden in Absprache mit den
Teilnehmerinnen und Teilnehmern nachgeholt. Aus organisatorischen Gründen sind
Termin- und Ortsänderungen möglich. Darüber werden die Teilnehmer/innen
informiert.
Die Volkshochschule behält sich vor, statt der angekündigten
Kursleiter/innen andere gleich qualifizierte Kursleiter/innen einzusetzen.
8. Haftung bei auftretenden Schäden
Die Volkshochschule Leipzig übernimmt grundsätzlich keine Haftung bei Beschädigungen, Unglücksfällen, Verlust, Verspätungen oder sonstigen Unregelmäßigkeiten. Die Teilnehmer/innen haften für die infolge ihres Verhaltens der Volkshochschule zugefügten Schäden.
9. Hausordnungen
Die Volkshochschule Leipzig ist in den meisten von ihr genutzten Gebäuden Gast. Die jeweilige Hausordnung sowie die der Hauptgeschäftsstelle, Löhrstraße 3 - 7, sind zu beachten. Sie wird zu Veranstaltungsbeginn bekannt gegeben. Wirtschaftliche Werbung in den Veranstaltungen der Volkshochschule ist nicht gestattet.
10. Datenschutz
Die bei der Anmeldung erhobenen Daten der
Kursteilnehmer/innen werden elektronisch gespeichert und weiterverarbeitet. Die
Verarbeitung erfolgt ausschließlich für Verwaltungs- und Abrechnungszwecke der
Volkshochschule Leipzig gemäß den Regelungen des Sächsischen
Datenschutzgesetzes. Eine Übermittlung der Daten an Dritte erfolgt nicht. Durch
ihre Anmeldung erklären die Kursteilnehmer ihr Einverständnis zu dieser
Verarbeitung ihrer persönlichen Daten.
11. Gerichtsstand
Gerichtsstand
ist Leipzig.